Biss, Kratzer, Schadensersatz: Was Halter über die Tierhalterhaftung wissen müssen – und was die Versicherung davon abdeckt
Wenn der Hund des Nachbarn den Fahrradfahrer umwirft oder das Blumenbeet ausgräbt, haftet der Halter – in der Regel ohne jede Ausrede. Doch nicht jeder Schaden landet beim Halter: Bei Luxustieren und Mitverschulden sieht die Lage anders aus. Ein Überblick über § 833 BGB, die Rolle der Privathaftpflicht und die häufigsten Praxisfälle.